Service A-Z

Mahnungen (= Kassenbuchhaltung)

Die Buchhaltung ist dafür zuständig, Belege zum Nachweis von Ein- und Auszahlungen zu schaffen und diese zu sammeln. Aufgrund dieser Belege ist es möglich, Tages- und Jahresabschlüsse zu erstellen.

Weiterhin wird der rechtzeitige Zahlungseingang von Forderungen des Landkreises überwacht. Kommt es hier zu einem verspäteten Zahlungseingang, wird ein Mahnverfahren eingeleitet.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Zahlung rechtzeitig zu leisten, warten Sie nicht, bis zusätzliche Kosten für Mahnung und Vollstreckung anfallen. Sondern wenden Sie sich frühzeitig an den Sachbearbeiter des Amtes, der Ihren Bescheid erlassen hat, um mit ihm Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen zu treffen.

Gebühren

Werden Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, entstehen zusätzlich zur Forderung Mahngebühren und ggfls.Säumniszuschläge.