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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Seit dem 01.01.2011 werden bei Kindern, Jugendlichen  und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes stehen grundsätzlich Kindern und Jugendlichen der Haushalte zu, denen Sozialhilfe nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag gewährt wird.

Zuständig für die Abwicklung des Leistungen für Bildung- und Teilhabe ist grds. das Sozialamt des Landkreises Aurich.

 Welche Leistungen können beantragt werden?    

Wie werden die Leistungen erbracht?  

Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes, nicht als Geldleistung erbracht. Das Sozialamt erstellt bei Anspruch einen Bewilligungsbescheid, der gleichzeitig als Gutschein zur Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung gilt.  Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen. 

Um weitere Informationen bzw. Antragsunterlagen zum Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten, klicken Sie einfach oben auf die jeweilige Leistung.

Die zuständigen Mitabeiter/innen im Sozialamt stehen Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch für weitere Fragen zur Verfügung. 

Informationsportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Allgemeine Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auch auf der Sonderseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales www.bildungspaket.bmas.de oder unter der Rufnummer: 01805 / 67 67 21 (kostenpflichtig: 0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Minute).

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
  • Bundeskindergeldgesetz - (BKGG)

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen
  • Antragsberündende Unterlagen (z.B. Schreiben der Schule/Kindertageseinrichtung, Zahlungsaufforderungen, Quittungen, Kontoauszüge)
  • aktueller Bewilligungsbescheid nach dem SGB II, SGB XII, WoGG, BKGG