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Leichenschauscheine

Die eingehenden Leichenschauscheine werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben überprüft. Bei unklaren Todesursachen (z.B. Unfall, Suizid) wird bei der Staatsanwaltschaft eine Leichenfreigabe bzw. Bestattungsgenehmigung angefordert.

Bei Verstorbenen, die Ihren 1. Wohnsitz nicht im Landkreis Aurich haben, wird der Leichenschauschein an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet.

Weiterhin werden Durchschriften an das Landesamt für Statistik, sowie an das Krebsregister für weitere Auswertungen geschickt.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BesattG)