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Lebensmittelkontrolle (= Lebensmittelüberwachung)

Mit der Überwachung von Betrieben, die Lebensmittel herstellen oder behandeln, sind im Landkreis Aurich vier Lebensmittelkontrolleure beschäftigt.

Sie führen in den Betrieben unangemeldete Kontrollen durch und beraten die Betriebsinhaber bei Neu- und Umbauten.

Gebühren

Bei einer Nachkontrolle (bei der vorherigen wurden Mängel festgestellt), Fleischereien und EU-Betrieben:

  • 17,50 € je Viertelstunde im Betrieb
  • 17,50 € je Viertelstunde für An- und Abfahrtzeit (höchstens 70,00 €)
  • 0,30 € je gefahrenen Kilometer