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Kriegsopferfürsorge

Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und Wehr- und Zivildienstgeschädigte haben bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen des Staates. Die Kriegsopferfürsorge ist Bestandteil des sozialen Entschädigungsrechtes.

Als örtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge ist der Landkreis Aurich zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf verschiedenartige Leistungen für diesen Personenkreis. Überörlicher Träger der Kriegsopferfürsorge ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim.
Durch das Versorgungsamt anerkannte Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und Wehr- und Zivildienstgeschädigte können bei Vorliegen der gesetzlichen Bestimmungen folgende Leistungen erhalten:

  • Berufliche Rehabilitation
  • Eingliederungshilfe
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungsmaßnahmen
  • Heilfürsorge - Hilfe zur häuslichen Pflege
  • Haushaltshilfe im Rahmen der Altenhilfe
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
  • Kraftfahrzeughilfen
  • Krankenhilfe

Wichtig für einen Leistungsanspruch ist die zeitnahe Beantragung zur Anerkennung als Beschädigter oder Hinterbliebener durch das Versorgungsamt.
Zuständiges Versorgungsamt für Antragsteller mit Wohnsitz im Landkreis Aurich ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg.

Bislang wurden von der Fürsorgestelle des Landkreises Aurich in Norden Leistungen der Kriegsopferfürsorge gewährt. Die Zahl derer, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, ist im Laufe der Zeit immer weniger geworden. Die gleiche Entwicklung trifft auch die Fürsorgestellen der umliegenden Landkreise und Städte zu.

Daher haben die Landkreise Aurich, Friesland, Leer, Wesermarsch, Wittmund und die Stadt Emden beschlossen, die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge zukünftig zentral beim Landkreis Leer  zu bearbeiten. Eine entsprechende Benachrichtigung über diese Veränderung haben vor einigen Tagen alle Empfängerinnen und Empfänger  der Kriegsopferfürsorgeleistungen zusätzlich auf dem Postweg erhalten.

Die gemeinsame Fürsorgestelle beim Landkreis Leer hat die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge seit dem 01. April 2009 übernommen. Ansprechpartnerin beim Landkreis Leer ist Frau Insa Voigt. Sie ist unter der Telefonnummer 0491/926-1524, Zimmer 304, Neubau Kreisverwaltung Leer, Bergmannstraße 37, zu erreichen.

Bitte wenden Sie sich zukünftig in allen Fragen der Kriegsopferfürsorge an die gemeinsame Fürsorgestelle in Leer. Diese wird bestrebt sein, allen Anträgen und Fragen kurzfristig nachzukommen.

Link:

Landkreis Leer -KriegsopferfÃŒrsorge-

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG)
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
ZDG (ZDG)
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)

Benötigte Unterlagen

Leistungen werden auf Antrag und von Amts wegen gewährt. Als Nachweis der Beschädigung und der Hinterbliebeneneigenschaft ist der Anerkennungsbescheid des Versorgungsamtes einzureichen. Leistungen werden ab Beginn des Antragsmonats gewährt.