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Krankenhilfe

Personen, die keiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angehören, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Krankenhilfe. Hierunter fallen alle Leistungen die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlich sind:

  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlung (einschließlich der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln)
  • Versorgung mit Arzneimitteln und Verbandmitteln
  • Krankenhausbehandlungen
  • Maßnahmen der vorbeugenden Gesundheitshilfe (Früherkennung, Kuren)
  • Maßnahmen zur Familienplanung
  • Schwangerenhilfe und die Hilfe für Wöchnerinnen.

Durch die Krankenhilfe werden alle Hilfen abgedeckt, die auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vorhanden sind.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 48 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Einkommensnachweise:

-         Lohn- und Gehaltsabrechnung

-         Kindergeldbescheid

-         Nachweis über Unterhalt

-         Rentenbescheide (Altersrente, Witwenrente usw.),

-         sonstige Einkünfte

  • Nachweise über die Unterhaltskosten

-         Mietverträge o.ä.

-         Hausbelastungen (Zinsen)

-         Feuer- und Sturmversicherung

-         Heizkostenabrechnung

-         Entwässerungsverband

-         Deichacht

-         Wassergeld (Stadtwerke / OOWV)

  • Vermögensnachweise

-         Kontoauszüge der letzten 6 Monate

-         Sparbücher

-         Lebens,- Sterbe,- und Unfallversicherung (Rückkaufwert)

-         Bausparverträge

-         Aktien/sonstige Wertpapiere

-         Sachwerte

-         Darlehen oder vergleichbare sonstige Forderungen

-         Ansprüche aus Kauf-, Schenkungs- oder Übertragungsverträgen

-         o.ä.

Formulare