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Kostenmäßige Entlastung bei der Windelentsorgung

Der Landkreis Aurich gewährt Familien mit Kleinkindern, die Windeln zu entsorgen haben, eine finanzielle Entlastung.

Es handelt es sich hierbei um eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht nicht.

Familien mit Kindern bis zur Vollendung des 30. Lebensmonates erhalten pro Kind von der Geburt an eine Entlastung für die Entsorgung der Windeln.

Die Entlastung beträgt

25,00 € pro Jahr.

Hierbei ist es unabhängig, ob die anfallenden Windeln über eine 120 l oder 240 l Restabfalltonne oder einem größeren Abfallbehälter entsorgt werden.

Die Entlastung wird auf schriftlichen Antrag mittels eines vorgegebenen Vordruckes gewährt. Die Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.

Für jedes Kind ist ein getrennter Antrag zu stellen. Der Antrag ist einmalig zu stellen und gilt für die gesamte Zeit bis zur Vollendung des 30. Lebensmonates des Kindes. Die Entlastung wird in jährlichen Beträgen im Voraus überwiesen (zu Beginn des 1. und 2. Lebensjahres jeweils 25,00 € und zu Beginn des 3. Lebensjahres 12,50 €).

Benötigte Unterlagen

Abstammungsurkunde des Kindes (Kopie ist ausreichend)

Abfallgebührenbescheid des Landkreises Aurich bzw. Abgabenbescheid der Gemeinde,  Samtgemeinde oder Stadt (Kopie ist ausreichend)