Service A-Z

Kfz von außerhalb umschreiben, vorher abgemeldet (= Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb, abgemeldet)

Sie möchten ein bereits abgemeldetes Fahrzeug anmelden, welches zuletzt bei einem anderen Straßenverkehrsamt zugelassen war.

1. Vollmacht

Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte / einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dazu ist erforderlich, dass Sie die unten abgedruckte Vollmacht vollständig ausfüllen und unterschreiben.

Die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers und der / des Bevollmächtigten ist bei der Zulassungsbehörde erforderlich.

2. Offene Gebühren

Die Zulassungsbehörde kann die Zulassung eines Fahrzeuges verweigern, solange die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter

  • die dafür bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet hat oder
  • die Zahlung von Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen bei der jeweiligen Zulassungsbehörde einschl. der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 € schuldet.

3. Lastschrifteinzugsverfahren

In Niedersachsen ist seit dem 01.03.2004 für die Zulassung eines Fahrzeuges zwingend die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren erforderlich. Das Lastschrift-Einzugsverfahren bietet Ihnen folgende Vorteile:

- Sie brauchen keine Schecks / Überweisungen mehr auszufüllen.

- Sie haben keinen Ärger mehr mit Mahnungen oder Fehlbuchungen.

- Sie können Ihren Terminkalender entlasten.

- Sie sparen sich den Weg zum Kreditinstitut.

Folgende Hinweise sind zu beachten:

 
a) Bitte füllen Sie den Vordruck sorgfältig aus und unterschreiben Sie ihn. Sie erhalten vor der Abbuchung wie gewohnt einen Steuerbescheid, aus dem sich die Höhe und die Fälligkeit der Steuer ergeben. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen hierüber keine Auskünfte erteilen.

b) Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden oder umschreiben, erlischt automatisch die erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung. Bei Anmeldung eines neuen Fahrzeuges müssen Sie deshalb eine neue Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen.

c) Evtl. Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie bitte dem für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Hauptzollamt mit.

Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.03.2007 eine Kfz.-Anmeldung nur noch bei der Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz möglich ist und nicht mehr am Nebenwohnsitz.

Benötigte Unterlagen

· Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfs. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.

· Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbean-meldung.

· Fahrzeugbrief / Zulassungsbesch. Teil II.

· Bescheinigung über die Stilllegung / Abmeldung bzw. bei stillgelegten Fahrzeugen ab dem 01.10.2005 den bisherigen Fahrzeugschein / die Zulassungsbesch. Teil I

· Elektronische Versicherungsbestätigung

· Bescheinigung der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)

· Eine Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz.-Steuer (Download siehe unten).

Offene Gebühren und Auslagen müssen erst bezahlt werden (auch aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen).

Hinweis:  Falls die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von einer Finanzierungsgesellschaft angefordert werden muss und Sie die Umschreibung in Norden vornehmen wollen, geben Sie bitte die Postanschrift Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich an.