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Jugendschutz

Beim erzieherischen Jugendschutz handelt es sich um präventive Maßnahmen. Im Landkreis Aurich konzentrieren sie sich im Wesentlichen auf den Jugendmedienschutz und die Prävention stofflicher Süchte. Unter Jugendmedienschutz sollen an dieser Stelle alle Bemühungen subsumiert werden, die zum Ziel haben Kinder und Jugendliche in die Lage zu versetzen, mit Medien verantwortlich und bewusst umzugehen. Neben dem Jugendmedienschutz ist die Prävention stofflicher Süchte schon traditionell Aufgabe des Jugendschutzes. Die Notwendigkeit der Sensibilisierung für die Gefahren legaler und illegaler Drogen verliert hierbei nie an Bedeutung.

Unter dem Begriff gesetzlicher Jugendschutz sind alle Maßnahmen zusammengefasst die auf der Rechtsgrundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) dafür Sorge tragen das Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit vor Alkohol und Tabakmissbrauch aber auch vor Medien mit jugendgefährdenden Inhalt schützen soll. Um den Bereich der Alters- und Zeitgrenzen für Jugendliche in öffentlichen Lokalen und die unkontrollierte Abgabe von Alkohol zu unterbinden sind vom Jugendamt (Jugendschützer) in Verbindung mit der Polizei und dem Ordnungsamt in den letzten Jahren umfangreiche Kontrollen in Diskotheken und Gaststätten mit großem Erfolg durchgeführt worden. Diese Kontrollen werden auch weiterhin regelmäßig durchgeführt und haben insgesamt eine enorme Verbesserung der Verfahrensweise im Bereich der Alkoholabgabe und der Einlasskontrollen bewirkt.

Auch werden Supermärkte, Tankstellen und Kioske über das Jugendschutzgesetz informiert und auf die Abgabe von Tabak und Alkohol an Kinder und Jugendliche überprüft.

 

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Überwachung von Freigabebeschränkungen von jugendgefährdenden Medien wie Filmen und Videospielen. Hierzu werden u.a. Videotheken kontrolliert. In Spielhallen gehört die Einhaltung der Altersbeschränkungen ebenfalls zum Aufgabengebiet.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 14 SGB VIII und §§ 4 –13 Jugendschutzgesetz (JuSchG)