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Jagdschein

Um die Jagd ausüben zu können, muss man Inhaber eines gültigen Jagdscheines sein.

Die Ersterteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat, jagdrechtlich zuverlässig ist und eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Der Jagdschein gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Er berechtigt zur Ausübung der Jagd und zum Erwerb von Jagdlangwaffen. Neben dem Jagdschein ist für die Ausübung der Jagd noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig.

Nichtdeutsche Jagdscheine berechtigen im Bundesgebiet weder zur Jagdausübung noch zum Waffenerwerb.

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Formulare

  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines