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Hundehalter (= Verhaltensempfehlungen für Hundehalter)

Durch das am 1. März 2003 in Kraft getretene Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden soll Gefahren vorgebeugt bzw. können Maßnahmen zur Gefahrenabwehr angeordnet werden, die mit dem Halten und Führen von Hunden in Zusammenhang stehen.

Welche Hunde sind betroffen?

In Niedersachsen existiert keine „sog. Rasseliste“, dass heißt, es bestehen keine generelle Erlaub-nispflicht oder Haltungseinschränkungen wie z.B. Leinen- oder Maulkorbzwang bei der Haltung bestimmter Hunderassen.

Durch das Gesetz wird die Haltung von

· Hunden, die von der zuständigen Behörde für „gefährlich“ erklärt werden geregelt.

Weiterhin können aufgrund des Gesetzes Maßnahmen gegen

· Hunde, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht

 getroffen werden.

Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen haben oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe gezeigt haben, werden durch den Landkreis begutachtet und bei Vorliegen eines Gefahrenver-dachtes für gefährlich erklärt (§ 3 NHundG).

Für den Hundehalter bedeutet dies, das bei einer Feststellung der Gefährlichkeit eine Erlaubnis-pflicht für die Hundehaltung besteht.

Hier einige Verhaltensempfehlungen für Hundehalter:

 · Respektieren Sie, dass nicht jeder Mensch ein Hundefreund ist und versuchen Sie nicht, Ihre Tierliebe anderen Menschen mit Sätzen wie „Der macht doch nichts“ oder gar „Bleiben Sie ruhig stehen, dann beisst er  nicht“ aufzuzwingen.

· Akzeptieren Sie, dass es Menschen gibt, die vor Hunden Angst haben.

· Haben Sie Verständnis für notwendige Maßnahmen der zuständigen Verwaltungsbehörden. Das NDS. Hundegesetz dient dem Schutz Ihrer Mitmenschen und seriöser Hundehalter.

· Signalisieren Sie durch richtiges Handeln, dass Ihnen Ihr Hund gehorcht. Lassen Sie ihn nur dann frei laufen, wenn dadurch keine anderen Menschen oder Tiere belästigt werden.

· Führen Sie Ihren Hund im Straßenraum nur an einer Leine.

· Leisten Sie Ihren Beitrag zu einem positiven Bild der Hundehaltung durch rücksichtsvolles und vorbildliches Auftreten in der Öffentlichkeit

· Rufen Sie Ihren Hund zu sich und leinen ihn ggf. an, wenn Ihnen andere Menschen begegnen. Die gilt insbesondere bei Kindern, Joggern, Radfahrern oder Menschen, die andere Tiere mitführen.

· Weisen Sie andere Hundehalter auf ein von Ihnen festgestelltes Fehlverhalten hin. Appellieren Sie an die Solidarität der Hundebesitzer.

· Nutzen Sie über Hundevereine die Möglichkeit zur Erziehung Ihres Hundes (Welpenschule, Begleithundeausbildung, etc.).

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)