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HIT-Datenbankmeldungen

Die zentrale HI-Tier-Rinderdatenbank ist für landwirtschaftliche Betriebe mit Rinderhaltung von großer Bedeutung.

Geburten von Rindern, Zukäufe, Verkäufe und Verendungen müssen innerhalb von 7 Tagen in die Datenbank eingetragen werden.

Dies kann telefonisch, per Meldekarte oder per Internet getätigt werden.

Das HI-Tier lässt nur Meldungen oder Korrekturen per Internet zu, die nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Sollte die durch den Landwirten zu korrigierende oder fehlende Meldung älter als ein Jahr sein, kann diese nur schriftlich durch den Tierhalter oder den Landkreis - auch per Fax an das VIT in Verden möglich (04231/955 955) - erfolgen.

Der Landkreis Aurich ist stets bereit, jedem Tierhalter bei den Datenbankmeldungen zu beraten und zu helfen.

Gebühren

Für jede Datenbankmeldung die der Landkreis Aurich auf Antrag des Tierhalter tätigt wird eine Gebühr in Höhe von 0,77 € erhoben.

Je nach Aufwand kommt eine entsprechende Bearbeitungsgebühr hinzu.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 24 Viehverkehrsverordnung

Benötigte Unterlagen

Bestandsregister