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Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Materiallagerung, Container-, Gerüstaufstellung usw.)

Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen will - z.B. zur Aufstellung eines Gerüstes, eines Containers usw. - bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, mit der gleichzeitig festgelegt wird, wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist.

Hierfür zuständig ist der Landkreis Aurich, es sei denn, die Maßnahme wird in den Städten Aurich, Norden oder Wiesmoor durchgeführt. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

Die benötigten Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Antragsteller u.U. bei Tiefbauunternehmen oder den Bauhöfen der Gemeinden ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.

Gebühren

11,00 € bis 766,00 €

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§§ 32 Abs. 1, 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -

Benötigte Unterlagen

vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

ggf. Lageplan bzw. -skizze