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Heimkosten (= Hilfe zur Pflege in vollstat. Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime))

Für Heimbewohner vollstationärer Einrichtungen besteht die Möglichkeit Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) zu beantragen.

Sozialhilfe nach dem SGB XII kann vom Heimbewohner, seinem Betreuer oder einem Bevollmächtigten beantragt werden und ist ein höchstpersönlicher Anspruch. Sozialhilfe wird gewährt, sofern der Heimbewohner nicht in der Lage ist, die Heimkosten aus vorrangigen Mitteln (Einkommen, Vermögen, Pflegekassenleistung,  evtl. Pflegewohngeldleistungen nach landesrechtlichen Pflegegesetzen bei auswärtige Heimaufenthalten) zu finanzieren.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Zusätzlich können Sie unter dem Bereich "Formulare" ein Merkblatt für Heimbewohner, deren Betreuer, Angehörige und Pflegeeinrichtungen sowie ein Flyer über Anschriften und Ansprechpartner der Alten- und Pflegeheime im Landkreis Aurich herunterladen.

Altenpflegeheime, in denen eine intensive Beaufsichtigung und Betreuung der Bewohner erfolgt, gelten als Gemeinschaftsunterkunft. Die entsprechenden Zimmer/Wohnungen sind gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nicht beitragspflichtig. Bewohner einer solchen Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 SGB XI, die vollstationär gepflegt werden, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Liegt bereits eine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag vor, können sich die Bewohner problemlos beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abmelden. Hierfür ist lediglich eine Bestätigung des Heims über die vollstationäre Betreuung notwendig. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)

Benötigte Unterlagen

  • Aufnahmemitteilung der Pflegeeinrichtung
  • Einkommensnachweise (Rentenbescheid/e, Mieteinnahmen usw.)
  • Einstufungsbescheid der Pflegekasse
  • Bescheinigung der zuständigen Pflegekasse über bestehende Ansprüche auf Gewährung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Deckung von Restkosten der Kurzzeitpflege
  • Kopie des Betreuerausweises/Vollmacht (falls erforderlich/vorhanden)
  • Vollständige Kopie/Umsatzaufstellung aller Sparbücher (auch entwertete)
  • Bankauskunft  des kontoführenden Kreditinstitutes über alle bestehenden Konten/Sparbücher/Depots/Anlagen usw. mit den jeweiligen Endsalden (die Bankauskunft ist abschließend mit ALLEN bestehenden Konten/Produktgruppen auch des Ehepartners einzureichen)
  • Bei Verkauf/Übertragung eines Grundstückes usw. Kaufvertrag/Übertragungsvertrag (falls zutreffend)
  • Kopie aller Verträge bei vertragl. Ansprüchen (Wohnrecht, Nießbrauch, Leibrente, Hege- und Pflegeverpflichtungen usw.) (falls zutreffend)
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (bitte ggfls. beantragen)
  • Kopien aller Lebensversicherungen/Baussparverträgen /Sterbeversicherungen/Bestattungsvorsorgeverträge/Sparpläne usw. (mit aktuellem Rückkaufswert)
  • Vollständige Angaben zu Punkt IV (Unterhaltspflichtige Angehörige) im Sozialhilfeantrag, bitte geben Sie an, ob ein unterhaltspflichtiger Angehöriger über ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 € verfügt.
  • Kopie des Maklervertrages/Kopie des Angebotsaushanges/Expertise
  • Kopie Personalausweis/Meldebescheinigung
  • Scheidungsurteil
  • Übersicht des Rentenversicherungsverlaufs
  • Kopie des KFZ-Scheins und Mitteilung des aktuellen KM-Standes
  • Grundbuchauszug

Für die Berechnung eines Rentenanteiles (Eigenanteil  des Ehegatten)

  • Aufstellung sämtlicher Belastungen ( allgemeine Versicherungen, hausgebundene Versicherungen, Kredite, zugeteilte Baussparverträge usw.
  • Mietvertrag ( Kaltmiete)

Entsprechende Policen/Nachweise sind in Kopie beizufügen!

Für weitere Informationen stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Zusätzlich können Sie unter dem Bereich "Formulare" ein Merkblatt für Heimbewohner, deren Betreuer, Angehörige und Pflegeeinrichtungen sowie ein Flyer über Anschriften und Ansprechpartner der Alten- und Pflegeheime im Landkreis Aurich herunterladen.

Des Weiteren steht Ihnen auf der Seite der AOK Niedersachsen ein Pflegeheim Navigator zur Verfügung. Hier haben Sie die Möglichkeit, allgemeine Informationen über Pflegeheime und deren Pflegesätze abzurufen.


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