Service A-Z

Heilpraktiker (Meldepflichten)

Allgemeine Informationen

Sie sind im Besitz einer Heilpraktikererlaubnis und möchten im Landkreis Aurich praktizieren?

Sie müssen die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unverzüglich schriftlich beim Amt für Gesundheitswesen anzeigen.

Anzuzeigen sind auch alle Änderungen (z.B. Umzug (privat und Praxis), Namensänderungen, Änderungen der heilkundlichen Verfahren, etc.) und die Beendigung der Tätigkeit.

Bereits tätige Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker müssen ihre Tätigkeit bis zum 1. März 2020 anzeigen.

Die Anzeige muss

·         den Familiennamen,

·         den Geburtsnamen,

·         die Vornamen,

·         das Geschlecht,

·         das Geburtsdatum,

·         den Geburtsort,

·         die Anschrift von Wohnung und des Tätigkeitsortes und

·         die angewandten heilkundlichen Verfahren

enthalten.

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung, Ihre Änderungsmitteilung oder Ihre Abmeldung unterschrieben an das Amt für Gesundheitswesen. Die Übersendung kann in Papierform oder in elektronischer Form erfolgen.

Mit der Anzeige ist die Heilpraktikererlaubnis im Original bzw. eine beglaubigte Kopie vorzulegen.

Kosten

Die Anmeldung, die Mitteilung über Änderungen bzw. die Beendigung Ihrer Tätigkeit als Heilpraktikerin/Heilpraktiker ist gebührenfrei.

Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung, Änderungsmitteilung und die Beendigung Ihrer Heilpraktikertätigkeit benötigt:

·         Meldebogen

·         Bei Anmeldung: Erlaubnisurkunde (im Original oder beglaubigte Kopie)

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) 

Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz  

Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (1. DVO-HPG)

Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD)