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Gründungszuschuss (= Existenzgründungszuschuss / Unternehmensförderung)

Zur Unterstützung von nachhaltig wirkenden Existenzgründungen/Unternehmensnachfolgen gewährt der Landkreis Aurich Zuwendungen. Oberstes Ziel der Zuschussgewährung ist die Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen.

Ob Ihr Vorhaben förderungsfähig und förderungwürdig ist, lässt sich durch ein Gespräch mit unserem Gründungsberater klären. Bereiten Sie sich bitte auf das Gespräch vor, indem Sie die u. a. Richtlinie downloaden und durchlesen.

Wichtig ist, dass mit dem zu fördernden Vorhaben erst dann begonnen werden darf, wenn eine Bewilligung erfolgt ist oder der Landkreis vorher bestätigt hat, dass förderunschädlich mit dem Vorhaben begonnen werden darf.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Richtlinie zur einzelbetrieblichen Förderung produktiver Investitionen von Unternehmen

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Die  Gewährung  dieser  Zuschüsse  erfolgt  auf  Grundlage  der  Verordnung  (EG)  Nr.  1407/2013  der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen in der jeweils geltenden Fassung.

Benötigte Unterlagen

 Für  die  Bewilligung  der  Zuwendung  bedarf  es  eines  schriftlichen  Antrages.  Dem  Antrag  sind beizufügen:

•    Antragsvordruck
•    eine    Bestätigung    des    Kreditinstitutes    über    die    Bereitstellung    von    Darlehen    zur Restfinanzierung, wenn die Investition mit Fremdkapital finanziert wird,
•    die Gewerbeanmeldung,
•    eine Kopie des Personalausweises der Antragstellerin bzw. des Antragstellers,
•    ein detaillierter Geschäftsplan bei Neugründungen.