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Grabenverrohrung (= Verrohrungen)

Die Verohrung eines Gewässers für die Herstellung einer Überfahrt bedarf einer wasserbehördlichen Genehmigung.

Die Genehmigung wird grundsätzlich erteilt für Herstellung von bis zu 6 Meter langen Gewässerteilverrohrungen.

In Abstimmung mit der Gemeinde und evtl. auch dem zuständigen Entwässerungsverband wird der Durchmesser und in besonderen Fällen auch die Belastbarkeit der Verrohrung, z. B. für Schwerlastverkehr, festgelegt.

Bereits vorhandene Zufahrten zu einem Grundstück sind auszubauen, da das offene Gewässer so weit wie möglich erhalten werden soll.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)

Formulare