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Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Verwaltung und den Kreistag darin, gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf innerhalb der Kommune zu erkennen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen.

Einen weiteren Schwerpunkt findet ihre Arbeit in der Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit von Frauen oder auch von Männern innerhalb der eigenen Verwaltung (Personal- und Organisationsfragen). Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet also eng mit der Verwaltungsleitung zusammen, gibt Stellungnahmen ab oder regt selbst Maßnahmen an. Sie ist zur Mitwirkung verpflichtet. Sie ist verpflichtet, an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter haben, mitzuwirken. Gleichstellungsrelevante Entscheidungen, an denen sie nicht mitgewirkt hat, sind u.U. rechtswidrig und Verfahren fehlerhaft.

Sie ist mit Einzelnen und mit Organisationen und Verbänden örtlich und überörtlich vernetzt. Die Gleichstellungsbeauftragte hat ein offenes Ohr für die Einwohnerinnen und Einwohner, deren Anliegen sie für Aufgabe aufgreift, wenn es hierbei um die Thematik „Benachteiligung aufgrund des Geschlechts“ geht. Die Öffentlichkeitsarbeit nutzt sie, um für ihre Themen zu sensibilisieren und zu informieren. Es geht ihr immer um die Gestaltung der örtlichen Gemeinschaft und letztlich um kommunale Fragen. Als Gleichstellungsbeauftragte übernimmt sie aber keine Regelaufgaben der Verwaltung. Sie ist auch keine reine Frauenberatungsstelle. Öffentliche Veranstaltungen führt sie in Zusammenhang mit dem Ziel ihrer Tätigkeit durch.

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