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Gewerblicher Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beföderung von Gütern für Andere mit Kraftfahrzeugen (auch PKW´s), die einschließlich eines verwendeten Anhängers ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Er ist genehmigungspflichtig.

Wenn Sie beabsichtigen, Güterkraftverkehr innerhalb der BRD auszuüben, ist eine Erlaubnis nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetz ausreichend. Wollen Sie daneben aber auch Güterbeförderung in, nach oder durch einen Mitgliedstaat der EG durchführen, so benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (sog. EG-Lizenz). Die Erlaubnis nach § 3 GüKG wird bei Neuantragstellern auf 5 Jahre befristet, danach wird sie unbefristet erteilt. Die EG-Lizenz ist grundsätzlich alle 5 Jahre neu zu beantragen.

Hinweis:

Für Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der BRD ist der Abschluss einer Güterschadenhaftpflichtversicherung erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Beförderung mitzuführen.

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis oder der EG-Lizenez ist die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens, Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit. Mehr Informationen zum gewerblichen Güterkraftverkehr erhalten Sie unter: www.bag.bund.de und www.ihk-emden.de .

Gebühren

Für die Erteilung der Erlaubnis oder EG-Lizenz entstehen folgende Gebühren nach der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr:

Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz: 120,00 - 320,00 €

Ausstellung einer Ausfertigung der Erlaubnis oder beglaubigten Abschrift der Lizenz im gleichen Verfahren 40,00 - 80,00 €

Berichtigung einer Urkunde oder Ersatzausstellung: 60,00 - 120,00 €

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Güterkraftverkehrsordnung (GüKG)
Verordnung (EWG) Nr. 881/92
Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Benötigte Unterlagen

Antragsformulare

Eigenkapital- und ggf. Zusatzbescheinigung

für den antragstellenden Unternehmer:

- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Eigenkapitalbescheinigung ggf. Zusatzbescheinigung (die ausgefüllten Vordrucke sind von einem Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buckprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfungs- oder Steruerberatungsgesellschaft oder des Kreditiinstitutes zu unterzeichnen)
- Nachweis der fachlichen Eignung, soweit keine "zur Führung der Geschäfte bestimmte Person" bestellt wird.

Soll eine zur Führung der Geschäfte bestimmte Person bestellt werden, sind für diese folgende Unterlagen zusätzlich erforderlich:

- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses