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Gewässerunterhaltung

Schau durch die Gemeinde, ob die Schaugewässer im Herbst von Abflusshindernissen geräumt worden sind. Bei den Schaugewässern handelt es sich um Gewässer, die für die Entwässerung eine besondere Bedeutung haben.

Die Aufforderung zur Räumung der Gewässer III. Ordnung erfolgt im Frühherbst durch eine öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde. Damit verbunden ist die Ankündigung der anschließenden Gewässerschau.

Unterhaltungssäumige werden nach erfolgloser Erinnerung durch die Gemeinde vom Landkreis mit einem kostenpflichtigen Bescheid zur Gewässerunterhaltung aufgefordert. Abschließend erfolgt eine Nachschau.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)