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Gelbfieberimpfung

Auf der 67. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2014 in Genf wurde die Änderung des Annexes 7 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen, wonach der einmalige Gelbfieber-Impfnachweis lebenslange Gültigkeit hat und keine Booster-Impfung mehr notwendig ist. Diese Änderung erfolgte unter Berücksichtigung der Stellungnahme der WHO-Expertenkommission sowie dem aktuellen WHO-Positionspapier zu Gelbfieber und ist am 11. Juli 2016 in Kraft getreten. Für die Umsetzung der entsprechenden Änderung in den Internationalen Gesundheitsvorschriften hatten die Mitgliedsstaaten der WHO bis Juli 2016 Zeit. Es ist vorstellbar, dass sich diese Umsetzung in einzelnen Ländern verzögern wird und weiterhin der Nachweis einer höchstens 10 Jahre zurückliegenden Impfung verlangt werden könnte. Für die Impfung muss eine internationale Bescheinigung ausgestellt werden, die das Datum der Impfung, die Unterschrift und die berufliche Stellung des die Impfung Ausführenden sowie den Hersteller und die Chargennummer des Impfstoffes und das offizielle Dienstsiegel der Impfstelle enthält.

Nicht geimpft werden dürfen:

  • Kranke, als inkubiert geltende und rekonvaleszente Personen sind zurückzustellen

  • gegen Hühnereiweiß allergische Personen

  • Personen mit Antikörpermangelerkrankung, Aids, Leukämie, Lymphomen oder anderen bösartigen Erkrankungen des Lymphsystems oder Knochenmarks und bei Behandlung von Medikamenten, die das Immunsystem schädigen oder das Zellwachstum hemmen, sowie bei Strahlentherapie

  • Schwangere in den ersten 3 Monaten einer Schwangerschaft (nur in dringenden Fällen evtl. möglich)

  • Kinder bis zum 7. Lebensmonat

    Zeitabstände zu anderen Impfungen:

    Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind maßgebend. Andere Lebendimpfstoffe (Impfstoffe aus vermehrungsfähigen, abgeschwächten Krankheitserregern: BCG-, Masern-, Mumps-, Polio-, Röteln-Impfstoff) können gleichzeitig zur Gelbfiebervirusimpfung verabreicht werden, werden sie nicht simultan verabreicht, ist in der Regel ein Mindestabstand von 4 Wochen zu empfehlen, unter der Voraussetzung, dass die Impfreaktion vollständig abgeklungen ist und Komplikationen nicht aufgetreten sind.

    Ein Zeitabstand zu Impfungen mit inaktivierten Erregern, Toxoiden oder entsprechenden Kombinationen ist nicht erforderlich.

     

Hinweis:

Das Aufklärungsblatt zur Gelbfieberimpfung finden Sie als Download auf dieser Seite.

Bitte lesen Sie dieses sorgfältig durch, möglichst mind. 1 Tag vor der Impfung. Wenn möglich drucken sie es aus und bringen es unterschrieben zum Impftermin mit. Die Unterschrift muss spätestens kurz vor der Impfung nach dem Arztgespräch erfolgen.

Planen Sie nach der Impfung eine halbe Stunde Wartezeit ein. Wir möchten uns davon überzeugen, dass es ihnen unmittelbar nach der Impfung auch weiterhin gut geht bzw. sie gesund bleiben.

Gebühren

auf Anfrage

Benötigte Unterlagen

internationaler Impfausweis