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Geflügelpest Ausnahmegenehmigung

Nach den derzeitigen Einschätzungen des Friedrich-Löffler-Instituts, dass die nationale Tierseuchenrisikoeinschätzung vornimmt, ist die Geflügelpestgefahr weiterhin als hoch zu beurteilen. Dadurch besteht zur Zeit keine Aussicht auf Lockerung oder gar Aufhebung des grundsätzlichen Aufstallungsgebotes.

Die im Mai 2006 durch das Veterinäramt vorgenommene Einteilung des Kreisgebietes in solche, in denen eine Freilandhaltung nach vorheriger Anzeige möglich ist und solchen, in denen eine absolute Aufstallungspflicht besteht, bleibt deshalb in vollem Umfang gültig.

Auskünfte zu den einzelnen Gebieten und den Möglichkeiten der Freilandhaltung können im Veterinäramt erfragt werden.

Die Bestätigung, der Freiland- bzw. Stallhaltung senden wir Ihnen auf Anfrage gerne schriftlich zu.