Service A-Z

Förderrichtlinien Jugendarbeit

Der Landkreis Aurich als Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördert mit dieser Richtlinie Aktivitäten, Maßnahmen und Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit und stärkt damit die Selbsthilfe junger Menschen und festigt dadurch nachhaltig Gemeinwesen.

Finanzielle Förderung der offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit:

  • Aus- und Fortbildungen von JugendleiterInnen (JuLeiCa –Inhaber oder –anwärter)
  • Fortbildungen von ehrenamtlichen Mitarbeitern (ohne JuLeiCa)
  • Freizeitmaßnahmen von Jugendverbänden und offener Jugendarbeit
  • Förderung internationaler Jugendbegegnungen von Jugendverbänden, offener Jugendarbeit oder Schulen
  • Jährliche Förderung der Arbeit des Kreisjugendrings durch pauschalen Sachkostenzuschuss
  • Pauschale jährliche Förderung aller aktiv in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen JuLeiCa- Inhaber
  • Pauschale jährliche Förderung der pädagogischen Arbeit von Jugendzentren und ähnlichen Einrichtungen
  • Als weiteres besonderes Förderinstrument kommt der jährlich ausgelobte Förderpreis für gute Jugendarbeit hinzu, mit dem gelungene Projekte im Themensegment gewürdigt werden.

Übersicht über Zuschüsse

Rechtsgrundlagen

§§ 1, 11 SGB VIII