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Fleischbeschau (= Schlachttier- und Fleischuntersuchung)

Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde unterliegen, wenn ihr Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung (Schlachttier- und Fleischuntersuchung). Hierzu zählen auch Schlachtungen der genannten Tierarten im Rahmen der in unseren Regionen nach wie vor üblichen sogenannten Hausschlachtungen.

Nach Abschluss der Untersuchungen erfolgt eine Einstufung des Fleisches nach den Kriterien "tauglich" oder "untauglich".

Mit der Durchführung der Untersuchungen hat das Veterinäramt sowohl amtliche Tierärzte als auch Fleischkontrolleure beauftragt. Deren Zuständigkeit wurde ebenfalls durch das Amt festgelegt.

Es empfiehlt sich, bei einer beabsichtigten Schlachtung rechtzeitig den für Sie zuständigen Tierarzt/Fleischkontrolleur zu benachrichtigen.

Gebühren

Fragen zu Gebühren können Ihnen entweder die auf dieser Seite genannte Ansprechpartnerin oder der für Sie zuständige Tierarzt/Fleischkontrolleur beantworten.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Verordnung (EG) Nr. 853/2004 über die Hygiene bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs