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Feuerschutz

In den Städten und Gemeinden des Landkreises Aurich gibt es 69 Freiwillige Feuerwehren so­wie einen eigenständig organisierten ABC-Zug als Brandschutzeinheit des Bundes. Zusätz­lich wurden die Städte Norden und Wiesmoor mit Fahrzeugen der sog. Brandschutzkompo­nente des Bundes ( LF 16 TS, SW 2000) ausgestattet.


Die Fachaufsicht über die Feuerwehren obliegt dem Landrat; er wird fachlich vom Kreis­brandmeister (KBM) und zwei Abschnittsbrandmeister (ABM) unterstützt.


Zuständig:

Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, den örtlichen Verhältnissen entsprechend leis­tungsfähige Feuerwehren aufzustellen. Aber auch der Landkreis hat im Rahmen seiner über­örtlichen Zuständigkeit Fahrzeuge beschafft, die den Städten und Ge­meinden zur unterhal­tungsfreien überörtlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Hier­bei handelt es sich u. a. um zwei Rüstwagen, zwei Einsatzleitwagen, zwei Mannschaftstrans­portwagen, und einen Gerätewagen-Gefahrgut.


Hinweise:

Bei den Städten und Gemeinden im Landkreis Aurich sind z. Z. etwa 3.500 Feuerwehrkräfte ehrenamtlich tätig. Hohe technische Anforderungen aber auch veränderte Aufgabenschwer­punkte haben die Feuerwehren in den vergangenen Jahren geprägt. Das Aufgabenbild der Feuerwehr ist weggerückt von der klassischen Brandverhütung  und -bekämpfung hin zum technischen Hilfsdienst bei Betriebsunfällen und -störungen, Verkehrsunfällen, Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern und bei Wasser- und Sturmschäden. Dieser Anteil macht inzwischen etwa 65% der Gesamtaufgaben aus.


Kontakt:

Ordnungsamt der jeweiligen Stadt/Gemeinde bzw. bei Aufsichtsangelegenheiten die Kreis­verwaltung Aurich.

Gebühren

Die Notrufabfrage und die Disponierung der Krankentransporte durch die Leitstelle sind grundsätzlich gebührenfrei. Ebenso ist der Anruf über die Notrufnummer 112 kostenlos und kann auch von Telefonzellen ohne Geldeinwurf vorgenommen werden. Allerdings werden für die Leistungen des alarmierten Rettungs­dienstes, des Krankentransportes oder in bestimmten Fällen auch für die Leistungen der Feuerwehr Gebühren erhoben. Hierzu wird auf die jeweiligen Gebührensatzungen des Kreises bzw. der Städte und Gemeinden hingewiesen. 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren

Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)