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Familie in Not (= Stiftung "Familie in Not")

Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

Viele Familien geraten durch unvorhergesehene Ereignisse in eine für sie aus eigener Kraft nicht lösbare Notlage. Kinder zu haben ist heute zu einem erheblichen Armutsrisiko geworden. Deshalb muss den Familien mit Kindern schnell und unbürokratisch geholfen werden, wenn eine Notsituation eintritt. Meist sind es die Frauen, die bei familiären Krisen die meiste Verantwortung übernehmen, damit wieder alles ins Lot kommt. Gerade Alleinerziehende haben in unserer Gesellschaft einen besonders schweren Stand bei der Wohnungs- und Arbeitssuche. Hinzu kommt oft die Schwierigkeit, von nur einem (Teilzeit-) Gehalt leben zu müssen. Gesetzliche Regelungen können nicht in jedem Fall wirksame Hilfe bieten. Die Stiftung "Familie in Not" hilft schnell und unbürokratisch denjenigen, die mit ihren Kindern in finanzielle Bedrängnis geraten sind. Die Erfahrungen zeigen, dass es in vielen Fällen gelingt, den Familien durch finanzielle Unterstützung einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen und ihnen damit wieder eine Zukunftsperspektive zu eröffnen.

Wer kann sich an die Stiftung wenden?

Die Stiftung fördert vorrangig kinderreiche Familien mit mindestens drei Kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende und schwangere Frauen, die ihren ersten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben.

Wann hilft die Stiftung?

Die Stiftung hilft, wenn Sie bei unvorhergesehenen Ereignissen in finanzielle Not geraten, z. B. bei Eintritt eines Todesfalles, schwerer oder lang dauernder Krankheit, bei Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes, bei Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Trennung vom Partner oder der Partnerin, sofern von anderer Seite keine Unterstützung möglich ist. Die Stiftung fördert die Hilfe zur Selbsthilfe, damit Sie wieder auf eigenen Beinen stehen können.

Wie hilft die Stiftung?

Die Stiftung hilft durch zweckgebundene finanzielle Zuschüsse und zinslose Darlehen zur Überwindung familiärer Notlagen. Hilfen können z. B. vergeben werden für die Beschaffung oder Erhaltung der Wohnung nach einer Scheidung oder Trennung, durch Übernahme von Mietsicherheiten, Umzugs- und Renovierungskosten, für Kinderbetreuungskosten, um eine Ausbildung zu beenden oder die Wiedereingliederung in das Berufsleben zu erreichen. Die Stiftung Familie in Not beschränkt sich nicht allein darauf, finanzielle Unterstützung zu gewähren. Oft kann durch die Einschaltung anderer Behörden und Institutionen geholfen werden. Die Stiftung arbeitet eng mit den Schuldnerberatungsstellen und anderen Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege, der Familienverbände und der Städte und Gemeinden und Landkreise zusammen, so dass auch vor Ort Hilfestellung geleistet werden kann.

Kann die Stiftung auch überschuldeten Familien helfen?

Wenn Sie durch eine Schuldnerberatungsstelle betreut werden und die Gläubiger zu Nachlässen vorhanden bereit sind, kann von der Stiftung ein Darlehen vergeben werden. Dieses Darlehen soll bei der Eingliederung ins Berufsleben unterstützen, oder Ihnen helfen, wenn Ihr Arbeitsplatz durch Pfändung bedroht ist.

Wie wird die Stiftungshilfe beantragt?

Sollten Sie sich in einer der o. g. Notsituationen befinden, wenden Sie sich bitte an die Schuldnerberatungsstelle, z. B. die Diakonie.

Schwangere Frauen können in besonderen Notsituationen hier in der Beratungsstelle des Gesundheitsamtes einen Antrag stellen. Wir sind Ihnen behilflich, Ihren Antrag zu unterstützen und an die Stiftung zur Bearbeitung weiterzuleiten.

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