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Fahrzeug außer Betrieb setzen / abmelden

Außerbetriebsetzung (Abmeldung/Stilllegung) eines Fahrzeuges

Benötigte Unterlagen

· Fahrzeugbrief

· Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I

· Kennzeichenschilder (Vorlage zwingend erforderlich, wenn das Fahrzeug noch nicht abgemeldet wurde)

· Bei endgültiger Außerbetriebsetzung eines Pkw zusätzlich: Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung gemäß der Altautoverordnung.

Den Verwertungsnachweis erhalten Sie vom Verwertungsbetrieb, bei dem Sie das Fahrzeug entsorgt haben.

Hinweis:  Falls die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von einer Finanzierungsgesellschaft angefordert werden muss und Sie die Außerbetriebsetzung in Norden vornehmen wollen, geben Sie bitte die Postanschrift Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich an.

 

Außerbetriebsetzung per Einwurf

Für die Außerbetriebssetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeugs bieten die Zulassungsstellen des Landkreis Aurich in Aurich und Norden einen postalischen Service an. Hierbei sind Sie nicht an eine Terminvereinbarung gebunden. Sie müssen lediglich einen Antrag ausfüllen und ausdrucken und diesen mit den /dem Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei uns in die bereitgestellten Boxen an den Standorten in Aurich und Norden einwerfen. Den Antrag können Sie sich weiter unten auf dieser Seite downloaden. Bitte füllen Sie für jede Abmeldung einen eigenen Antrag aus.

 

Online-Außerbetriebsetzung

Seit dem 1. Januar 2015 können Fahrzeuge auch online außer Betrieb (abgemeldet) gesetzt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese sind:

  • Das Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen worden sein

  • Neuer Personalausweis (nPA) bzw. den elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion

  • Kartenlesegerät zum Einlesen des nPA bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels

  • Ausweis-App

  • Zugang zum Bezahlsystem „Giropay“

Verfahren:

Folgen Sie einfach dem nachfolgenden Link zur Online-Abmeldung

Nach Eingabe aller Daten und Entrichtung der Gebühr ist der Vorgang für Sie abgeschlossen. Sie erhalten im Nachgang von der Zulassungsstelle zur Bestätigung ein Schreiben mit dem maßgeblichen Datum der Außerbetriebsetzung.

Wichtig:

Sobald die Codes auf den Plaketten und dem Fahrzeugschein freigelegt wurden, dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegen. Als Abmeldedatum gilt der Tag der abschließenden Bearbeitung auf der Zulassungsstelle. Diese erfolgt grundsätzlich am nächsten Werktag.

Bitte beachten Sie, dass das außer Betrieb gesetzte Kennzeichen nicht sofort wieder für eine (neue) Zulassung zur Verfügung steht.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, das Fahrzeug auch weiterhin bei der Zulassungsstelle durch Vorlage der Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil I außer Betrieb zu setzen. In diesem Fall steht das Kennzeichen dann unmittelbar wieder für eine erneute Zulassung zur Verfügung.