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Fahrerkarte

Ab dem 01.01.2006 werden bei Neufahrzeugen die analogen Kontrollgeräte (früher die Tachografenscheiben, mit denen u.a. die täglichen Lenk- und Ruhezeiten sowie die gefahrene Geschwindigkeit aufgezeichnet worden sind) durch ein digitales Kontrollgerät ersetzt. Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und enthält nun die persönlichen Daten des Inhabers und speichert die notwendigen Daten. Die Fahrer von Kraftfahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger über 3,5 t beträgt, haben Aufzeichnungen über die Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten zu führen. Gleiches gilt für Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.Die Fahrerkarte ist für Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Aurich ihren Hauptwohnsitz haben, wegen der eigenhändigen Unterschrift persönlich bei der Führerscheinstelle in Aurich bzw. in Norden zu beantragen.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung · ein aktuelles Lichtbild · EU-Kartenführerschein (Sollte der Antragsteller noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, muss gleichzeitig die Umstellung des alten Führerscheins beantragt werden). · Verwaltungsgebührenvorschuss von 37.00 €, bzw. 40.00 € bei Direktzustellung der Fahrerkarte durch Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg an die Heimatadresse.