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Erstaufforstung

Das Anlegen eines Waldes bedarf der Genehmigung der Waldbehörde. Dabei stellt nicht jede Anpflanzung gleich einen Wald im Sinne des Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) dar. Wann dies jedoch der Fall ist erläutere ich Ihnen gerne in einem Gespräch.

Gebühren

Das Genehmigungsverfahren ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 9 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung

Benötigte Unterlagen

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