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Elterngeld und ElterngeldPlus

Mit dem Elterngeld bzw. ElterngeldPlus werden Väter und Mütter und ihre jungen Familien unterstützt. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.

Elterngeld

  • In den ersten 14 Monaten nach der Geburt eines Kindes, wenn alles noch neu und jeder Tag anders ist, können sich Eltern ihrem Kind widmen und erhalten 65 bis 100 Prozent ihres Gehaltes vor der Geburt. Dabei stehen mo­natlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro zur Verfügung.
  • Müttern und Vätern stehen zwölf Monatsbeträge zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Wenn beide Eltern das Elterngeld nutzen und ihnen Erwerbseinkommen wegfällt, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt.
  • Möchte nur ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch nehmen, wird mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate gezahlt.
  • Eine Teilzeittätigkeit mit bis zu 30 Wochenstunden ist  auch mit dem Elterngeld möglich.

ElterngeldPlus

  • Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten.
  • Es berechnet sich wie das Elterngeld, beträgt aber ma­ximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.
  • Dafür wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus­Monate.
  • Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und gewinnen mehr Zeit für sich und ihr Kind.

Partnerschaftsbonus

  • Eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf wird mit vier zusätzlichen ElterngeldPlus­Monaten pro Elternteil unterstützt, wenn beide Eltern in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig 25 bis 30 Wochen­stunden arbeiten.
  • In gleicher Weise werden auch Alleinerziehende geför­dert: Arbeiten sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten in Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie ebenfalls vier zusätzliche ElterngeldPlus­Monate.

Elternzeit

  • Ob Eintritt in den Kindergarten oder Schulbeginn – die flexibleren Regelungen zur Elternzeit ermöglichen Eltern mehr Gestaltungsspielraum.
  • Statt wie bisher zwölf Monate können sie nun 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beanspruchen.
  • Außerdem kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte pro Elternteil aufgeteilt werden.
  • Damit können Eltern länger für ihr Kind da sein und es in wichtigen Lebensphasen begleiten.

Für die Berechnung Ihres Anspruches auf Elterngeld bzw. ElterngeldPlus stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen der Elterngeldstelle gerne zu Verfügung.

Alternativ können Sie sich Ihren Anspruch auch durch den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend online berechnen lassen und zudem weitergehende Informationen abrufen.

Bitte beachten Sie, dass bei Geburten ab Juli 2015 aufgrund der gesetzlichen Änderungen mit der Einführung des ElterngeldPlus ein neuer Antragsvordruck (sh. unten) zu verwenden ist.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Online-Kreishaus

Anträge und Formulare