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Einheitlicher Ansprechpartner (= EU-Dienstleistungsrichtlinie)

Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zum 29.12.2009 wurde beim Landkreis Aurich ein Einheitlicher Ansprechpartner installiert.

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) ist ein Service für Dienstleister aus Deutschland, aber auch aus allen anderen EU-Mitgliedsstaaten. Sämtliche Verwaltungsverfahren und zu erledigende Formalitäten in Verbindung mit der Dienstleistungserbringung können an einer zentralen Stelle, nämlich beim Einheiltichen Ansprechpartner, abgewickelt werden. 

Der Einheiltiche Ansprechpartner nimmt die Anträge / Unterlagen in Papierform, aber auch in elektronischer Form entgegen. Für den elektronischen Weg wurde vom Land Niedersachsen eigens hierfür ein Dienstleisterportal eingerichtet, welches im Internet unter www.dienstleisterportal.niedersachsen.de abrufbar ist. 

Gebühren

Für die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners werden Gebühren nach der in Niedersachsen gültigen Allgemeinen Gebührenordnung erhoben.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)

NDS. Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner (NEAG)

NDS. Verwaltungsverfahrensgesetz (NDS. VwVfG)

Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG)

Benötigte Unterlagen

Es werden nur die für die entsprechenden Verwaltungsverfahren notwendigen Unterlagen benötigt.