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Einäscherung (= Feuerbestattung)

Bei einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau notwendig. Diese wird von einem Arzt des Gesundheitsamtes durchgeführt.

Der Arzt stellt dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Feuerbestattung aus. Diese wird mit der Durchschrift für die Feuerbestattung (eine Anlage der Todesbescheinigung) an den Bestatter oder einer beauftragten Person ausgehändigt. Erst dann ist eine Feuerbestattung möglich.

Sollte es sich um eine unklare Todesursache (z.B. Unfall, Suizid) handeln, muss eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft vorliegen.

Gebühren

auf Anfrage

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BesattG)

Benötigte Unterlagen

Leichenschauschein