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Durchführung von Abstinenznachweisen (Drogen, Alkohol)

Beim Amt für Gesundheitswesen kann ein Alkohol- oder Drogenabstinenz-Kontrollprogramm anlässlich einer anstehenden MPU durchgeführt werden.

Für Privatpersonen werden ausschließlich Kontrollprogramme durch Haaranalysen angeboten.

Üblicherweise wird 1 Jahr Abstinenz verlangt, bevor die Anmeldung zur MPU erfolgen kann.

  • Ein Drogenabstinenznachweis kann durch 2 Haaranalysen im Abstand von 6 Monaten erreicht werden, Haarlänge mindestens 6 cm

  • Ein Alkoholabstinenznachweis erfordert 4 Haaranalysen im Abstand von 3 Monaten, Haarlänge mindestens 3 cm

Die Probenentnahme erfolgt gemäß den Kriterien der Fahreignungsdiagnostik (CTU-Kriterien).

Hierüber wird eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber (Proband) und dem Auftragnehmer (Amt für Gesundheitswesen) getroffen.

Es werden jeweils etwa zwei bleistiftdicke Haarbündel (naturbelassen) kopfhautnah entnommen und zur Analyse in ein zertifiziertes Labor geschickt.

Die Kosten der Haaranalyse sind am Tag der Abnahme vorzugsweise per EC-Zahlung zu begleichen.

Weitere Auskünfte, Informationen und Terminvergabe erhalten Sie bei den nebenstehenden Ansprechpartnern/Innen (Frau M. Manthe und Frau I. Erdmann  für Aurich, Frau A. Hippen für Norden)