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Bußgeldkatalog

Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen.

Etwaige Eintragungen von Betroffenen im Verkehrszentralregister in Flensburg sind nicht berücksichtigt.

Früher begangene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten können bei der Festsetzung der Geldbuße verwertet werden und zu einer Erhöhung führen. Sie können auch zur Festsetzung eines Fahrverbotes führen.