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Bundesfreiwilligendienst

Bundesfreiwilligendienst
Der Bundesgesetzgeber hat im Dezember 2010 die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes ab dem 01.07.2011 beschlossen.

Um die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zu kompensieren, wird ab dem 01.07.2011 der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Den Bundesfreiwilligendienst können Männer und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht ableisten. Die Dauer beträgt in der Regel 12 Monate. Als Mindestdauer sind 6 Monate und als Höchstdauer 18 Monate vorgesehen.

Der Landkreis Aurich hat bislang im Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz im Kreishaus Aurich, Fischteichweg 7 – 13, 26603 Aurich zwei Zivildienstplätze im Bereich des Naturschutzes vorgehalten.

Diese Plätze werden ab dem 01.07.2011 nunmehr für den Bundesfreiwilligendienst bereitgestellt.

Die Tätigkeiten im Bereich des Naturschutzes umfassen insbesondere:

  • Durchführung der jährlichen Krötenaktion
  • Kontrollen von Kompensationsmaßnahmen auf ordnungsgemäße Durchführung mit anschließender Berichterstattung
  • Kontrolle gemeindlicher Kompensationsgebiete
  • Unterstützende Verwaltungstätigkeiten
  • Außendiensttätigkeiten wie
    o Pflegearbeiten
    o Tätigkeiten für die Naturschutzstation Fehntjer Tief

Nähere Informationen zu den Tätigkeitsfeldern erteilt Herr Christian Kramer (04941/16-6001).

Wenn wir Ihr Interesse am Bundesfreiwilligendienst geweckt haben, dann schicken Sie eine Bewerbung und einen vollständigen Lebenslauf (insbesondere unter Angabe Ihrer Motivation für die Tätigkeit im Bereich Naturschutz) an den Landkreis Aurich, Personalwesen, Fischteichweg 7 – 13, 26603 Aurich.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG)

Benötigte Unterlagen

  • Bewerbung
  • Lebenslauf