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BHV-1-Bescheinigung

Für den Verkauf eines Rindes in einen anderen Bestand ist eine BHV1-Bescheinigung erforderlich, die im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beantragt werden kann.

Der Käufer eines Rindes hat die Bescheinigung bei seinem Veterinäramt einzureichen. Tierhalter, die ein Rind ohne eine derartige Bescheinigung einstellen, verlieren ihren BHV1-Status.

Einzige Ausnahme ist hier die direkte Verbringung eines Tieres zur Schlachtung.

Der Kauf bzw. der Verkauf ohne Bescheinigung kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgelder geahndet werden.

Gebühren

Einzelbescheinigung = 10,00 €

Sammelbescheinigung bis zu 5 Tieren = 20,00 €

Sammelbescheinigung mit mehr als 5 Tieren = 4,00 €  je Tier

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 3 der BHV1-Verordnung

Benötigte Unterlagen

Rinderpass bzw. Angabe der Ohrmarkennummer, des Geburtsdatums, der Rasse und des Geschlechts