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Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde (oder Stadt) nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.

Bauleitplanung ist der Oberbegriff für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und gemeindlichen Satzungen z.B. nach § 33 oder § 35 BauGB zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinden.

In den Bauleitplänen werden z.B. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, Anforderungen an gesunde Arbeitsverhältnisse, Belange des Umweltschutzes, usw. berücksichtigt.