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Baulasteintragung (= Baulasten)

Die Möglichkeit Baulasten eintragen zu lassen räumt u.U. im Baugenehmigungsverfahren Genehmigungshindernisse aus dem Weg. Können z.B. vorgeschriebene Grenzabstände nicht eingehalten werden, so wäre die Baugenehmigung zu versagen. Räumt der Grundstücksnachbar jedoch eine Abstandsfläche auf seinem Grundstück ein, kann dies als Baulastfläche in das Baulastenverzeichnis des Landkreises eingetragen werden und der Baugenehmigung steht dann nichts mehr im Wege.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Baugebührenordnung und dem Verwaltungskostengesetz und stehen in Abhängigkeit zur Art um dem Umfang der Baulast.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Niedersächsische Bauordnung

Benötigte Unterlagen

Eigentumsnachweis (des Baulastgebers)

Baulastlagepläne (erhältlich beim Katasteramt)

Schriftliche Erklärung des Baulastgebers beim Notar oder bei der zuständigen Stelle beim Landkreis Aurich

Personalausweis