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Ausschreibungen und Vergaben

Gemäß § 155 des NDS. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegen sämtliche Vergaben des Landkreises und der Gemeinden vor Auftragsvergabe der Kontrolle durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA). Eingeschränkt wird diese Kontrollfunktion lediglich durch Wertgrenzen, die das RPA den Gemeinden sowie den internen Ämtern und Einrichtungen vorgegeben hat.

Die Vergabeprüfungen durch den technischen Prüfer des RPA erfolgen nach Vorprüfung durch die Vergabestellen innerhalb der gesetzlichen Zuschlagsfristen. Der Schwerpunkt der Vergabeprüfungen liegt in der Einhaltung der gesetzlichen Ausschreibungsformalien unter Berücksichtigung der jeweiligen Verdingungsordnung und Beachtung der Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen, der korrekten Vorprüfung sämtlicher Angebotsunterlagen sowie der ausführlichen Wertung der Angebote und deren Dokumentation.

Bei jeder Vergabeprüfung muss die Rechtmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Auftragserteilung im Vordergrund stehen.

Ziel ist die Sensibilisierung der Sachbearbeiter im Bereich der Vergabe unter Berücksichtigung aller Vorschriften des Vergaberechts.

Des Weiteren werden Anforderungen von Teil- und Schlusszahlungen für Baumaßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie gestellte und vorgeprüfte Schlussrechnungen dieser Maßnahmen geprüft.