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Ausländische Fahrerlaubnis

Wenn Sie

· im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis sind,

· im Landkreis Aurich Ihren Hauptwohnsitz haben,

· sich länger als ein halbes Jahr in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und

· ein Fahrzeug fahren möchten

müssen Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis, die außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde, umschreiben lassen.

Unter welchen Voraussetzungen ausländische Fahrerlaubnisse in der Bundesrepublik Gültigkeit haben und welche Unterlagen ggf. für eine Umschreibung benötigt werden, kann nur im Einzelfall geklärt werden.

Benötigte Unterlagen

· Personalausweis oder Reisepass

· das Original des ausländischen Führerscheines,

· evtl. eine Übersetzung des Führerscheins

(z.B. vom ADAC).