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Artengeschützte Tiere

Besonders geschützte Tierarten fallen unter die Artenschutzbestimmungen und sind beim Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) meldepflichtig. Diese Meldepflicht liegt vielfach bei verschiedenen Reptilienarten und Vögeln (auch einheimische Arten) vor.
Beim Kauf des Tieres sollte der Verkäufer bereits auf diese Meldepflicht hinweisen. Dieser Hinweis wird leider manchmal vergessen. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Tier meldepflichtig ist, oder auch andere Fragen zum Artenschutz haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz.

Die Anmeldung des Tieres sollte mit einer Bestandsveränderungsanzeige erfolgen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Internationale Artenschutzbestimmungen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG-Verordnung) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Benötigte Unterlagen

Herkunftsnachweise (Züchterbescheinigung, EG-Bescheinigung, Kaufquittung)