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Arbeitsstellensicherung im vereinfachten Verfahren

Der Landkreis Aurich hat für Unternehmer, die im Rahmen von Verträgen mit z.B. Versorgungsträgern für einen längeren Zeitraum mit der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beauftragt sind, ein vereinfachtes Verfahren festgelegt. Dieses Verfahren wird jedoch nur bei Arbeitsstellen angewandt, die von kurzer Dauer sind, keine wesentlichen Eingriffe in den Verkehrsablauf zur Folge haben und stets gleichartige Sicherungsmaßnahmen nach sich ziehen.

Für Arbeitsstellen auf allen Straßen im Bereich der Städte Aurich und Norden (innerorts und außerorts) wenden Sie sich bitte an die betreffende Stadtverwaltung. Für Arbeitsstellen auf Gemeindestraßen im Gebiet der Stadt Wiesmoor wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Wiesmoor.

Gebühren

208,00 € für die Jahresgenehmigung und sodann 15,00 € für jede Einzelanordnung

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -

Benötigte Unterlagen

erteilte Jahresgenehmigung

vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular