Service A-Z

Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum

Verkehrsbeeinträchtigende Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum oder auf Privatgrund mit tatsächlich-öffentlichem Verkehr sind abzusperren und zu kennzeichnen

Wenn Sie die Einrichtung einer solcher Arbeitsstelle planen, müssen Sie vor dem Beginn der Arbeiten Anordnungen des Straßenverkehrsbehörde darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.

Für Arbeitsstellen auf allen Straßen im Bereich der Städte Aurich und Norden (innerorts und außerorts) wenden Sie sich bitte an die betreffende Stadtverwaltung. Für Arbeitsstellen auf Gemeindestraßen im Gebiet der Stadt Wiesmoor wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Wiesmoor.

Gebühren

53,00 € bis 186,00 € (ggf. weitere Zuschläge)

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -

Benötigte Unterlagen

· vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragformular

· Lageplan

· RSA-Regelplan

· Verkehrszeichenplan (bei umfangreicheren Maßnahmen oder wenn kein Regelplan anwendbar ist)

· Signalzeitenplan (wenn der Einsatz einer Lichtzeichenanlage erforderlich wird)