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Anmietung (= Mietverwaltung)

Die Mietverwaltung umfasst die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen.

Hier werden sowohl kreiseigene Gebäude, Wohnungen als auch Büroflächen auf der Grundlage eines Mietvertrages vermietet bzw. angemietet.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • BGB