Wichtiges Bindeglied zwischen Imkern und Verwaltung
Bienen spielen eine entscheidende Rolle in unserem Ökosystem. Zum einen dienen sie als Bestäuber für ein Drittel aller landwirtschaftlichen Nutzpflanzen, zum anderen tragen Bienen zur Artenvielfalt tausender Pflanzen bei, die wiederum Nahrungsgrundlage der meisten Tierarten sind. Somit ist die Biene auch für die Lebensmittelversorgung der Menschen elementar wichtig. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Aurich durch den Kreisausschuss jetzt sechs Bienenwanderwarte benannt. Diese leisten in ihren Vereinen einen erheblichen Anteil zur Erhaltung der Bienenpopulation. Sie beraten zudem den Landkreis Aurich bei der Entscheidung über die Genehmigung von Bienenwanderungen und erfüllen auch eine koordinierende und nicht unerhebliche Funktion bei der Umsetzung von Tierseuchenbekämpfungs-maßnahmen, die vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises angeordnet werden.
Im Landkreis Aurich und in der kreisfreien Stadt Emden sind zwei Kreisimkerverbände ansässig, die in sechs Imkervereine (Aurich, Emden-Krummhörn, Dornum, Norden, Marienhafe und Wiesmoor) aufgeteilt sind. Zurzeit sind beim örtlichen Veterinäramt insgesamt 539 Bienenhaltungen gemeldet.
Das Veterinäramt Aurich-Emden weist darauf hin, dass eine gesetzliche Meldepflicht der Bienenhalter gegenüber der zuständigen Veterinärbehörde besteht. Die Anmeldung ist besonders wichtig, da im Seuchenfall schnell sämtliche Standorte ermittelt werden müssen, um Seuchen wie die Amerikanische Faulbrut effektiv einzudämmen und zu bekämpfen. Die Nichteinhaltung der Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Hierbei ist zu beachten, dass Bienen nicht gegenüber der Tierseuchenkasse meldepflichtig sind, und somit keine Beitragszahlungen hierfür fällig werden.
In der Imkerei wird das Verstellen von Bienenvölkern an einen anderen Standort als Wandern bezeichnet. Dabei werden Bienenvölker mitsamt der Beuten (Bienenstock) verschlossen und mit Fahrzeugen an einen anderen Standort transportiert. Dies wird unter anderem praktiziert, um verschiedene Trachten zu nutzen. Der neue Standort muss mindestens zwei Kilometer vom alten entfernt sein, damit ein Rückflug der Flugbienen zu ihrem bekannten Standort nicht erfolgen kann. Für die Orientierung am neuen Standort benötigen die Bienenvölker etwa einen halben Tag. Bienenwanderungen sind zur Steigerung des Honigertrages und zur Sicherung der Bestäubung von Nutzpflanzen (Obstbau, Raps) unerlässlich.
Um zu verhindern, dass es nicht zu einer Überbesetzung der Trachtgebiete kommt, wird in Niedersachsen die Bienenwanderung von einer Genehmigung des örtlich zuständigen Veterinäramtes abhängig gemacht. Dazu ist es erforderlich, dass der Imker für sein Vorhaben eine sogenannte Wanderkarte ausfüllt und sich mit dem Grundstückseigentümer der Flächen, auf denen er seine Bienenvölker abstellen will, einigt. Die Wanderkarte ist über den Wanderwart der örtlichen Imkervereine dem Veterinäramt zuzuleiten, damit die notwendige Genehmigung erteilt werden kann. Die mit dem Genehmigungsvermerk versehene Karte ist anschließend für die Dauer der Wanderung am Bienenstand anzubringen. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Bienenwanderung werden für die Genehmigung keine Gebühren erhoben.
Aufruf zur gemeinsamen Varroabekämpfung
Weiterhin rufen das Veterinäramt Aurich-Emden, sowie die hiesigen Imkervereine zu einer gemeinsamen, flächendeckenden Varroabekämpfungsmaßnahme auf. Durch eine möglichst zeitgleiche Behandlung aller Bienenvölker soll die Wiederansteckung der Bienen mit dem Parasiten auf ein Mindestmaß reduziert werden. Bienen verfliegen sich besonders im Spätsommer bei der Futtersuche und räubern bei fremden Völkern. Dabei bringen sie nicht nur das Futter, sondern auch die Varroamilbe mit in den eigenen Stock.
Im Interesse aller Imker sollte in der 34. bzw. 35. Kalenderwoche eine Behandlung aller Völker mit Ameisensäure erfolgen. Diesen Zeitraum sieht neben dem Imkerverein und dem Veterinäramt Aurich-Emden auch das zuständige LAVES-Institut für Bienenkunde in Celle als den Zeitraum an, indem die Gefahr der Ansteckung am größten ist.
Fragen zur Behandlung können an den ortsansässigen Imkerverein oder das Veterinäramt gerichtet werden. Landwirte, die Flächen als Standorte für Bienenvölker zur Verfügung stellen möchten, können sich ebenfalls gerne bei den Imkervereinen melden.
Anmeldungen zur Bienenhaltungen können persönlich, schriftlich, per E-Mail oder auch telefonisch erfolgen. Die Tierhalter haben ihren Vor- und Zunamen inklusive der Wohnanschrift und Telefonnummer, die Standortadresse der Bienen (ggf. auch mehrere, falls mehrere Standorte existieren) und die Anzahl der Völker am jeweiligen Standort mitzuteilen. Mit diesen Daten beantragt das Veterinäramt die Vergabe einer zwölfstelligen Registriernummer, die dem Betrieb des jeweiligen Tierhalters zugewiesen wird. Für die Registrierung der Bienenhaltung stellt die Behörde einmalig eine Gebühr in Höhe von 20 € in Rechnung. Bei Änderungen fallen weitere Kosten an.