Vogelgrippe in Geflügelhaltung

Vogelgrippe in Geflügelhaltung

Der Landkreis appelliert vor dem Hintergrund aktuell vermehrt auftretender Fälle in der Region an alle Halter*innen von Nutzgeflügel.

LKA/Großheide. Die Auricher Kreisverwaltung hat aufgrund eines Ausbruchs der hochpathogenen Geflügelpest H5N1 (Vogelgrippe) heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Darin werden eine Schutz- und eine Überwachungszone um die betroffene Nutztierhaltung in der Gemeinde Großheide definiert. Die Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und die Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern betreffen dabei auch Teile des Landkreises Wittmund. Da es sich bei der betroffenen Haltung um eine sogenannte Kleinsthaltung handelt, werden innerhalb der Zonen keine weiteren Beschränkungen festgelegt. Der betreffende Tierbestand wurde geräumt. Der Landkreis appelliert vor dem Hintergrund aktuell vermehrt auftretender Fälle in der Region an alle Halter*innen von Nutzgeflügel, ihre Bestände genauestens im Blick zu behalten. Kontakt des eigenen Tierbestands zu Wildvögeln sollte unbedingt vermieden werden um dadurch einen potentiellen Virus-Eintrag zu verhindern. Eventuelle Auffälligkeiten im Bestand müssen umgehend dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.

Den Bereich der Schutz- und Überwachungszone entnehmen Sie außerdem dieser Karte