Pflicht zu Testungen in niedersächsischen Schlacht- und Zerlegebetrieben

Pflicht zu Testungen in niedersächsischen Schlacht- und Zerlegebetrieben

Im Landkreis Aurich ist kein Betrieb betroffen

Das Land Niedersachsen hat die Landkreise und kreisfreien Städte angewiesen, gegenüber den Schlacht- und Zerlegebetrieben in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich eine Anordnung zu treffen, dass diese nur noch Personal einsetzen dürfen, das mindestens einmal pro zehn Tage negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde.

Hintergrund dieser Verpflichtung sind bundesweite diverse massive Infektionsgeschehen in Schlachthöfen und Zerlegebetrieben. Es ist bisher unklar, wie welche organisatorischen oder technischen Gründe das Infektionsgeschehen in solchen Betrieben begünstigen. Um bereits das Einschleusen der Viren in die Betriebe so weit wie möglich zu unterbinden, erscheint eine regelmäßige Testung der Mitarbeiter als erforderlich.

Die Umsetzung der Anweisung des Landes erfolgt in Form einer Allgemeinverfügung, die diese Testverpflichtung für den Bereich des Landkreises Aurich anordnet. Eine Ausnahme kann nur erlassen werden, wenn nachweislich eine Hochleistungsfiltereinlage eingebaut wird, die die Gefahr einer Beschleunigung des Infektionsgeschehens in der Produktion dauerhaft beseitigt.

Grundsätzlich sind von der Verpflichtung alle Betriebe unabhängig von der Größe, der Mitarbeiteranzahl oder der Häufigkeit der Schlachtungen betroffen.

Jedoch sollen die Kommunen vor Ort selbst definieren, wer zum Kreis der Verpflichteten gehört. Im Landkreis Aurich gibt es keine Schlacht- und Zerlegebetriebe, die annähernd eine ähnliche Produktionssituation oder Mitarbeiterstrukturen aufweisen, wie die bislang betroffenen Großbetriebe. Es handelt sich bei den hier ansässigen Schlachtereien um vergleichsweise kleinere Betriebe, mit einer verhältnismäßig geringen Mitarbeiterzahl. Diese Mitarbeiter*innen sind zudem fest dort angestellt und unterliegen keiner Fluktuation, wie bei Großbetrieben. Zudem besteht ein ständiger Austausch mit dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Aurich.

Vor diesem Hintergrund und da sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Aurich seit längerer Zeit auf einem konstant niedrigen Niveau befindet, hat der Landkreis Aurich entschieden, dass keiner der hier ansässigen Schlacht- und Zerlegebetrieben einer regelmäßigen Pflicht zur Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterliegt.

Der Landkreis Aurich beobachtet weiterhin das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet und bewertet die Situation ständig neu. Sollte sich die Situation ändern, werden entsprechende Maßnahmen geprüft.