Osterfeuer können am 24. Oktober nachgeholt werden

Osterfeuer können am 24. Oktober nachgeholt werden

Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Landkreis Aurich haben sich mit Landrat Olaf Meinen und seinem Führungsstab in Ihlow getroffen, um weitere Abstimmungen im Hinblick auf die Corona-Pandemie zu treffen.

Insgesamt sind sich die Bürgermeister und der Landrat darüber einig, dass man bislang im Landkreis Aurich verhältnismäßig glimpflich durch die Pandemie gekommen ist. Das sollte jedoch nicht dazu verleiten, nachlässig zu werden. Man werde die Lage jederzeit neu bewerten und ggfs. reagieren. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, weiterhin achtsam und eigenverantwortlich zu bleiben und größere Ansammlungen zu meiden. Die Sensibilität muss weiterhin hoch sein.

Zentrales Thema des Treffens war der Nachholtermin für die Osterfeuer, die in diesem Jahr aufgrund der Corona-Krise nicht durchgeführt werden konnten. Stattdessen können die Brauchtumsfeuer nun am 24. Oktober nachgeholt werden. Auf diesen Termin haben sich Bürgermeister und Landkreisspitze verständigt. Neben den bereits im Herbst gemeldeten sind auch neue Feuer möglich, grundsätzlich müssen aber alle Feuer noch einmal bei den jeweiligen Gemeinden angemeldet werden.

Der 24. Oktober wurde als zentraler Nachholtermin gewählt, da bis dahin die Herbstferien in allen Bundesländern vorbei sind und sich dann auch weniger Urlauber im Landkreis Aurich aufhalten. Auch für die Landwirtschaft ist der Termin nach Auffassung von Gemeinden und Landkreis günstig, da die Erntearbeiten dann abgeschlossen sind. Ausdrücklich wird aber darauf hingewiesen, auf den Schutz von Tieren zu achten, die sich in den Reisighaufen befinden könnten.

NSGB Kreisgeschäftsführer Frank Baumann sagte im Hinblick auf eine derzeit im Netz laufenden Online-Petition gegen den Brenntag: „Der Schutz etwaiger Tiere in den Strauchhaufen hat natürlich oberste Priorität, auch zu normalen Osterfeuerzeiten. Deshalb werden die Gemeinden, wie jedes Jahr, eine Umschichtung vorschreiben und besondere Aufmerksamkeit erwarten. Notfalls müsse der Strauchhaufen liegen bleiben. Mit dem Nachholen des Brenntages komme man aber auch vielen Landwirten entgegen, die die Haufen auf ihren Ländereien liegen hätten.“

Entzündet werden dürfen die Feuer in einem Zeitfenster von 10-17.00 Uhr. Danach ist es nicht mehr zulässig, die Haufen in Brand zu setzen. So soll vor dem Hintergrund der Corona-Krise verhindert werden, dass es in den Abendstunden zu Feiern und damit zu größeren Menschenansammlungen kommt.

Die Veranstaltungen finden unter den am 24. Oktober geltenden Corona-Bedingungen statt, wie sie in der entsprechenden Verordnung des Landes Niedersachsen geregelt werden. Nach den derzeit gültigen Vorschriften dürfen Zusammenkünfte und Ansammlungen von Menschen im öffentlichen Raum nicht mehr als 10 Personen umfassen. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. bei Angehörigen aus einem oder einem weiteren Haushalt, dann können sich auch mehr Personen treffen. Größere Ansammlungen sehen Kreis und Gemeinden durch die aktuelle Verordnung nicht gedeckt.