Mahdzeit ist Brutzeit

Mahdzeit ist Brutzeit

Landkreis unterstützt Schutzmaßnahmen für Wiesenbrüter

Der Beginn der Grünlandmahd im Mai markiert für viele Landwirte einen wichtigen Zeitpunkt, um hochwertiges Futter zu gewinnen. Gleichzeitig stellt diese Zeit jedoch eine große Herausforderung für den Schutz der heimischen Wiesenbrüter dar. Besonders in Ostfriesland, einer weitgehend gehölzarmen Region, brüten gefährdete Vogelarten wie Kiebitz, Rotschenkel, Bekassine, Uferschnepfe und Großer Brachvogel am Boden – bevorzugt auf feuchtem Grünland oder Ackerflächen. Diese Arten sind stark gefährdet: Sie stehen in Niedersachsen auf der Roten Liste, teils mit höchstem Gefährdungsstatus. Daher liegt eine besondere Verantwortung auf dem Schutz und Erhalt ihrer Bestände in der Region.

Neben dem Verlust geeigneter Lebensräume durch Entwässerung und intensive Nutzung stellen natürliche Fressfeinde sowie landwirtschaftliche Eingriffe während der Brutzeit weitere Bedrohungen dar. Vom Traktor aus sind Nester und Küken kaum zu erkennen – mit oft tragischen Folgen. Daher muss vor jeder Mahd geprüft werden, ob sich brütende Vögel oder bereits geschlüpfte Küken auf der Fläche befinden. Eine zuverlässige Methode hierfür ist der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras – wie sie auch bei der Kitzrettung zum Einsatz kommen. Besonders effektiv ist allerdings der flächendeckende Schutz bis zum Flüggewerden der Küken. Deshalb unterstützt der Landkreis Aurich gezielt die landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen des Gelege- und Kükenschutzes in den Schutzgebieten „Ostfriesische Meere“ und „Blitz-Niederung“. Finanziell gefördert wird diese Maßnahme durch das Land Niedersachsen. Betriebe, die sich beispielsweise für eine verzögerte Mahd bis zum 30. Juni entscheiden, erhalten eine Förderung von 643,50 Euro pro Hektar. Dies hilft, den notwendigen Schutz mit den betrieblichen Anforderungen in Einklang zu bringen, denn für viele ist der erste Schnitt essenziell für die Tierfütterung. Ziel ist es, die Fortpflanzungsstätten der geschützten Arten zu erhalten – wie es auch das Bundesnaturschutzgesetz vorschreibt. Denn wichtig bleibt: Der Schutz der Wiesenbrüter ist verpflichtend – unabhängig von Förderungen oder betrieblichen Bedürfnissen. Eine Fläche darf erst gemäht werden, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um Verluste zu vermeiden. Gemeinsam mit engagierten Landwirten kann so ein wertvoller Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Ostfriesland geleistet werden.