Landkreis Aurich ordnet Stallpflicht für Geflügel an
Angesichts der aktuellen Ausbreitung der Vogelgrippe in Niedersachsen hat der Landkreis Aurich eine Aufstallungspflicht für größere Geflügelhaltungen angeordnet. Diese Vorsorgemaßnahme soll der Eindämmung des hochpathogenen Aviären Influenzavirus dienen, das derzeit zunehmend in Deutschland und auch in Niedersachsen auftritt.
Die Stallpflicht tritt am Donnerstag, 6. November 2025, in Kraft.
Betroffen von der Anordnung sind alle Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren, einschließlich Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen im Landkreis Aurich sowie in der Stadt Emden. Diese Bestände müssen dann in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen gehalten werden.
„Ziel ist es, die Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände zu verhindern und so das Risiko einer Ausbreitung zu reduzieren“, erklärt Dr. Georg Ackermann, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.
Die Maßnahme wird vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Fällen in niedersächsischen Landkreisen ergriffen, darunter Stade, Rotenburg (Wümme), Vechta und Cloppenburg, die bereits vom Virus betroffen sind. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko einer Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel ebenfalls als hoch ein.
Zwar wurden im Landkreis Aurich bisher keine Fälle der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen festgestellt, jedoch zeigen die jüngsten positiven Befunde bei mehreren erkrankten Wildvögeln auch hier eine zunehmende Gefahr für die Tierbestände. Im Landkreis Aurich werden zurzeit ca. 720.000 Stück Geflügel gehalten.
„Mit der Aufstallungspflicht möchten wir verhindern, dass das Virus in unsere Geflügelbestände gelangt“, betont der Amtstierarzt.
Die Stallpflicht bleibt so lange in Kraft, bis die entsprechende Allgemeinverfügung wieder aufgehoben wird. Zudem wird die Durchführung von Geflügelausstellungen, -märkten und ähnlichen Veranstaltungen im Landkreis Aurich sowie in der Stadt Emden bis auf Weiteres untersagt.
Kleinsthaltungen mit weniger als 50 Tieren sind von der Pflicht momentan ausgenommen, jedoch werden auch diese Tierhalter dringend aufgefordert, sämtliche Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu gehören regelmäßige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie der Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen. Nur durch die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen kann verhindert werden, dass sich die Geflügelpest weiter ausbreitet und Hausgeflügelbestände betroffen werden.
Die Bevölkerung wird zudem gebeten, in der Natur verhaltensauffällige Wildvögel keinesfalls zu berühren oder einzufangen.
Die aktuelle Allgemeinverfügung finden Sie [hier].